Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
World of Beats
Inhaber: Robert Köhler
Rosa-Luxemburg-Straße 1
99610 Vogelsberg
Deutschland
Telefon: 0173 6940119
E-Mail: info@worldofbeats.de
Internet: www.worldofbeats.de
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE314389613
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Robert Köhler, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „World of Beats“ (nachfolgend „World of Beats“ oder „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Kunde“).
(2) World of Beats erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen:
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DJ- und Veranstaltungsdienstleistungen,
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Licht- und Tontechnik,
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Vermietung von Veranstaltungs- und Veranstaltungstechnik,
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Fotoboxen und damit verbundene Leistungen,
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Feuerwerksdienstleistungen,
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Verkauf und Überlassung pyrotechnischer Gegenstände, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, soweit in den jeweiligen Bestimmungen nicht ausdrücklich zwischen diesen unterschieden wird.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn World of Beats ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner des Kunden ist:
Robert Köhler, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung „World of Beats“
Rosa-Luxemburg-Straße 1
99610 Vogelsberg
Deutschland
E-Mail: info@worldofbeats.de
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen auf der Internetseite von World of Beats stellt grundsätzlich kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
(2) Anfragen des Kunden können per E-Mail oder über sonstige von World of Beats angebotene Kontaktmöglichkeiten erfolgen.
(3) World of Beats erstellt auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot. Das Angebot enthält insbesondere die vereinbarten Leistungen, den Leistungszeitraum bzw. Veranstaltungstermin, den Leistungsort und die vereinbarte Vergütung.
(4) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das individuelle Angebot von World of Beats in Textform, insbesondere per E-Mail, annimmt und World of Beats die Annahme nicht zurückweist.
(5) Soweit im Angebot eine zeitliche Bindung an das Angebot angegeben ist, gilt diese. Andernfalls kann das Angebot innerhalb einer angemessenen Frist angenommen werden.
(6) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages nach Vertragsschluss bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch World of Beats in Textform.
§ 4 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem individuellen Angebot und der anschließenden Vereinbarung zwischen World of Beats und dem Kunden.
(2) Bei Veranstaltungsleistungen können insbesondere folgende Leistungen vereinbart werden:
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DJ-Leistung,
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Beschallung,
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Lichttechnik,
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Veranstaltungstechnik,
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Fotobox,
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technische Betreuung,
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Auf- und Abbau,
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Feuerwerksdienstleistungen,
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sonstige im Angebot ausdrücklich bezeichnete Leistungen.
(3) World of Beats ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen geeignete Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern dadurch die vereinbarte Leistung nicht wesentlich verändert wird.
§ 5 Termine und Leistungsort
(1) Der vereinbarte Veranstaltungstermin und Leistungsort ergeben sich aus dem individuellen Angebot.
(2) Der Kunde hat World of Beats unverzüglich über Änderungen des Veranstaltungsortes, der Veranstaltungszeiten oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Durchführung der vereinbarten Leistung von Bedeutung sein können.
(3) Verzögerungen, die durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehen, verlängern die für Aufbau, Durchführung oder Abbau erforderliche Zeit entsprechend, soweit dies tatsächlich erforderlich ist.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich Preise gegenüber Verbrauchern als Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise.
(3) Die Zahlungsweise und Fälligkeit werden im jeweiligen Angebot festgelegt. Je nach vereinbarter Leistung können insbesondere folgende Zahlungsarten vereinbart werden:
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Anzahlung und Restzahlung,
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vollständige Zahlung vor Beginn der Leistung,
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Rechnung nach Durchführung der Leistung.
(4) Eine vereinbarte Anzahlung wird mit Vertragsschluss bzw. zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt fällig.
(5) Eine vereinbarte Restzahlung ist zu dem im Angebot angegebenen Zeitpunkt fällig.
(6) Zahlungen gelten erst mit Gutschrift auf dem von World of Beats angegebenen Konto bzw. mit erfolgreicher Zahlungsbestätigung als erfolgt.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde hat alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Leistung erforderlich sind.
(2) Hierzu gehören insbesondere:
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rechtzeitiger Zugang zum Veranstaltungsort,
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ausreichende und geeignete Stell- und Aufbauflächen,
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geeignete Stromversorgung,
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erforderliche Zufahrts- und Parkmöglichkeiten,
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gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen des Veranstalters bzw. Eigentümers,
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Bereitstellung vereinbarter Ansprechpartner,
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rechtzeitige Mitteilung besonderer örtlicher Gegebenheiten.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, World of Beats über ihm bekannte Gefahren, besondere örtliche Bedingungen oder sonstige Umstände zu informieren, die die Durchführung beeinflussen können.
§ 8 Stromversorgung und technische Voraussetzungen
(1) Der Kunde hat für eine ordnungsgemäße und den gesetzlichen sowie technischen Anforderungen entsprechende Stromversorgung am Veranstaltungsort zu sorgen, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Schäden an der von World of Beats bereitgestellten Technik, die nachweislich durch eine mangelhafte oder nicht geeignete Stromversorgung oder durch einen vom Kunden zu vertretenden technischen Umstand entstehen, können dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften in Rechnung gestellt werden.
(3) Der Kunde haftet nicht allein deshalb, weil ein Schaden während seiner Veranstaltung entstanden ist. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen der Verantwortlichkeit.
§ 9 Änderungen der Veranstaltung
(1) Änderungen hinsichtlich Veranstaltungsort, Beginn, Ende, Gästezahl, Veranstaltungsumfang oder sonstiger wesentlicher Vertragsbestandteile sind World of Beats unverzüglich mitzuteilen.
(2) Änderungen können zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung führen, wenn dadurch ein zusätzlicher Aufwand entsteht.
(3) Eine Änderung wird erst verbindlich, wenn sie von World of Beats bestätigt wurde.
§ 10 Stornierung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann einen Vertrag unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und dieser AGB stornieren.
(2) Bei einer vom Kunden veranlassten Stornierung kann World of Beats anstelle der konkreten Schadensberechnung eine angemessene Stornopauschale verlangen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(3) Für Leistungen, bei denen eine Stornopauschale vereinbart wurde, gilt folgende Staffelung, jeweils bezogen auf die vereinbarte Gesamtvergütung:
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bis 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 10 %
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89 bis 31 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 25 %
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30 bis 15 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 40 %
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14 bis 8 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 60 %
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7 bis 2 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin: 75 %
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1 Tag vor dem Veranstaltungstermin oder am Veranstaltungstag: 90 %
(4) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass World of Beats überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(5) World of Beats bleibt berechtigt, einen tatsächlich höheren Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften nachzuweisen, soweit dies zulässig ist.
(6) Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des ursprünglich gebuchten Termins werden bei der konkreten Schadensberechnung berücksichtigt.
(7) Die Stornierung hat in Textform, insbesondere per E-Mail, zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei World of Beats.
(8) Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 11 Absage durch World of Beats
(1) World of Beats kann vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung absagen, wenn die Durchführung aus Gründen unmöglich oder unzumutbar wird, die World of Beats nicht zu vertreten hat.
(2) Hierzu können insbesondere behördliche Verbote, gesetzliche Einschränkungen, erhebliche Sicherheitsrisiken, Naturereignisse, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse gehören.
(3) Soweit World of Beats die Absage zu vertreten hat, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) Soweit die Leistung aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstands nicht durchgeführt werden kann, bleiben die gesetzlichen Ansprüche von World of Beats unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt und sonstige Leistungsstörungen
(1) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige von keiner Vertragspartei zu vertretende Ereignisse, die die Leistung erheblich erschweren, vorübergehend unmöglich machen oder gefährden, können zu einer angemessenen Anpassung des Leistungszeitpunkts oder zur Beendigung des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften führen.
(2) Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse, behördliche Verbote, Krieg, erhebliche Unruhen, Stromausfälle oder vergleichbare Ereignisse gehören.
(3) Bereits erbrachte und nicht rückabwickelbare Leistungen sowie nachweislich entstandene und nicht ersparte Kosten werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
§ 13 Haftung
(1) World of Beats haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet World of Beats nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 14 Schäden an gemieteter oder bereitgestellter Technik
(1) Der Kunde hat die von World of Beats bereitgestellten Geräte und Gegenstände sorgfältig zu behandeln.
(2) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er selbst oder Personen, denen er die Nutzung ermöglicht, schuldhaft verursachen.
(3) Eine Haftung des Kunden für normale Abnutzung besteht nicht.
(4) Der Kunde hat Schäden oder Funktionsstörungen unverzüglich mitzuteilen.
§ 15 Vermietung
(1) Bei vermieteten Gegenständen bleiben diese bis zur vollständigen Rückgabe Eigentum von World of Beats.
(2) Der Kunde darf die gemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß verwenden.
(3) Eine Weitergabe an Dritte oder Untervermietung ist nur mit vorheriger Zustimmung von World of Beats zulässig.
(4) Die Rückgabe hat zum vereinbarten Zeitpunkt und in dem Zustand zu erfolgen, der unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung zu erwarten ist.
(5) Bei verspäteter Rückgabe können die gesetzlichen Ansprüche von World of Beats geltend gemacht werden.
§ 16 Fotobox
(1) Bei Buchung einer Fotobox stellt World of Beats die im jeweiligen Angebot vereinbarten Geräte, Zubehörteile und Leistungen bereit.
(2) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung der Fotobox durch seine Gäste verantwortlich, soweit diese Nutzung von ihm veranlasst oder ermöglicht wird.
(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Fotobox vor Beschädigungen, unsachgemäßer Nutzung und unbefugtem Zugriff geschützt wird.
(4) Die Speicherung und Bereitstellung von Fotos erfolgt nur in dem Umfang und für den Zeitraum, der im jeweiligen Angebot bzw. in den Informationen zur Fotobox angegeben ist.
(5) Personenbezogene Daten und Fotoaufnahmen werden im Übrigen nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung verarbeitet.
§ 17 Foto- und Videoaufnahmen
(1) World of Beats darf Foto- oder Videoaufnahmen von Personen nicht allein aufgrund dieser AGB zu beliebigen Werbezwecken veröffentlichen.
(2) Soweit World of Beats Foto- oder Videoaufnahmen zu eigenen Werbezwecken verwenden möchte, erfolgt dies nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne entsprechende Rechte Foto- oder Videoaufnahmen anderer Personen zu veröffentlichen.
§ 18 DJ-, Licht- und Tontechnikleistungen
(1) World of Beats erbringt die im individuellen Angebot vereinbarten DJ-, Licht- und Tontechnikleistungen.
(2) Musikwünsche können vor oder während der Veranstaltung übermittelt werden. Die konkrete Auswahl und Reihenfolge der Musik erfolgt im Rahmen der vereinbarten DJ-Leistung.
(3) Der Kunde hat World of Beats rechtzeitig über besondere Anforderungen des Veranstaltungsortes oder der Veranstaltung zu informieren.
(4) Der Kunde ist für die Einhaltung der ihm obliegenden veranstaltungsbezogenen Genehmigungen und Pflichten verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von World of Beats übernommen wurden.
§ 19 Feuerwerksdienstleistungen
(1) Feuerwerksleistungen werden ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt.
(2) World of Beats führt Feuerwerke selbst bzw. durch hierfür rechtlich befugte und erforderlichenfalls entsprechend qualifizierte verantwortliche Personen durch.
(3) Die Durchführung eines Feuerwerks steht unter dem Vorbehalt, dass sämtliche erforderlichen gesetzlichen und behördlichen Voraussetzungen vorliegen.
(4) Hierzu können insbesondere erforderliche Anzeigen, Genehmigungen, Abnahmen, Sicherheitsabstände, örtliche Vorgaben sowie witterungsbedingte Sicherheitsanforderungen gehören.
(5) Der Kunde hat World of Beats alle für die Vorbereitung und Durchführung erforderlichen Informationen über den Veranstaltungsort und dessen Umgebung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(6) Die endgültige Entscheidung über die sichere Durchführung eines Feuerwerks trifft die hierfür verantwortliche Person unter Berücksichtigung der konkreten örtlichen, behördlichen und sicherheitsrechtlichen Voraussetzungen.
(7) Muss ein Feuerwerk aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder sicherheitsrechtlicher Vorgaben abgesagt oder abgebrochen werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bereits erbrachte Leistungen und nicht ersparte Aufwendungen werden dabei berücksichtigt.
(8) Eine Durchführung trotz bestehender erheblicher Sicherheitsbedenken wird nicht geschuldet.
§ 20 Verkauf und Überlassung pyrotechnischer Gegenstände
(1) Der Verkauf und die Überlassung pyrotechnischer Gegenstände erfolgen ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
(2) World of Beats überlässt pyrotechnische Gegenstände nur an Personen, die nach den gesetzlichen Vorschriften zum Erwerb bzw. zur Entgegennahme und Verwendung des jeweiligen Gegenstandes berechtigt sind.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die für den Erwerb bzw. die Überlassung erforderlichen Alters-, Berechtigungs- oder sonstigen Nachweise vorzulegen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
(4) Eine Überlassung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Zweifel an der Berechtigung des Kunden bestehen.
(5) Bei pyrotechnischen Gegenständen gelten insbesondere die jeweils einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffgesetzes, der hierzu erlassenen Verordnungen sowie sonstige gesetzliche und behördliche Vorgaben.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, pyrotechnische Gegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß und unter Beachtung der jeweils geltenden Sicherheits- und Gebrauchshinweise zu verwenden.
(7) World of Beats Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetz ist berechtigt, die Übergabe bzw. Überlassung zu verweigern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen.
§ 21 Eigentumsvorbehalt bei Warenlieferungen
(1) Bei Warenlieferungen bleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises Eigentum von World of Beats, soweit ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich zulässig ist.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für sämtliche offenen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Soweit ein Verbraucher einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen schließt und ihm nach den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zusteht, wird er hierüber gesondert in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein,stände, richtet sich das Bestehen eines Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Vorschriften und den für die jewe informiert.
(2) Für Dienstleistungen, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, kann das gesetzliche Widerrufsrecht ausgeschlossen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(3) Für Warenlieferungen, insbesondere beim Verkauf pyrotechnischer Gegenstände, richtet sich das Bestehen eines Widerrufsrechts nach den gesetzlichen Vorschriften und den für die jeweilige Ware geltenden Regelungen.
(4) Diese AGB ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrungogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften oder ein gesetzlich vorgeschriebenes Muster-Widerrufsformular.
§ 23 Datenschutz
(1) World of Beats verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von World of Beats.
(3) Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung auf der Internetseite von World of Beats abrufbar.
§ 24 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
§ 25 Unternehmerkunden
(1) Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Gegenüber Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften mit den in diesen AGB zulässigerweise vereinbarten Abweichungen.
(3) Gegenüber Unternehmern kann die Vereinbarung eines abweichenden Leistungs- oder Zahlungszeitpunkts im jeweiligen Angebot getroffen werden.
§ 26 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine Rechtswahl zulässig ist.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(3) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird, soweit gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand der Sitz von World of Beats vereinbart.
(4) Die gesetzlichen Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.
§ 27 Verbraucherstreitbeilegung
World of Beats ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 28 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im Übrigen wirksam.
(3) An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Soweit eine Bestimmung nur teilweise unwirksam ist, bleibt der übrige Teil der Bestimmung wirksam, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Stand: Oktober 2026
Robert Köhler
World of Beats

